Sonstiges

Förderung für die Beschäftigung von Studierenden und Absolvent*innen im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg unterstützt die Einstellung von jungen Menschen während oder nach Abschluss ihres Studiums mit einem Zuschuss bis zu 60 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Je nach Höhe des Gehalts liegen die monatlichen Zuschüsse bei der Einstellung von Werkstudierenden zwischen 480 und 645 Euro, bei Absolvent*innen zwischen 865 und 1.650 Euro.

Die Förderung richtet sich zum einen an KMU mit Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg, die eine Innovation im eigenen Unternehmen umsetzen wollen und dabei auf die kreative Schaffenskraft von jungen Fachkräften setzen wollen.

Zum anderen können junge Menschen auf der Suche nach Beschäftigung parallel zum oder nach dem Studium das Unternehmen ihrer Wahl auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) aufmerksam machen, die Brandenburg kofinanziert von der EU für Unternehmen im Land bietet.

Weitere Infos unter: https://www.ilb.de/de/brandenburger-innovationsfachkraefte-bif/
Anzeige gültig vom 13.11.2024 bis 13.12.2024

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